Denkmalschutz
dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Mit Hilfe des Denkmalsschutzes sollen Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so dauerhaft gesichert werden. Auch Gärten und Parks können als Gartendenkmale unter Denkmalschutz stehen.
In Sachsen ist die untere Denkmalbehörde (uDB) im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege für den Denkmalschutz zuständig.
Eigenmittel
und Fördermittel bilden zusammen die finanziellen Mittel, die in einem Förderprojekt zur Verfügung stehen. Denn in der Regel stellt ein Fördermittelgeber keine 100%ige sondern nur eine anteilige Finanzierung zur Verfügung. Der restliche Finanzaufwand muss vom Fördermittelnehmer selbst aufgebracht werden.
Verkürzt dargestellt: Fördermittel + Eigenmittel = Projektmittel
FFH-Gebiet (Abkürzung für Fauna-Flora-Habitat-Gebiet)
... ist ein europäisches Schutzgebiet im Natur- und Landschaftsschutz, das dem Schutz von Lebensraumtypen des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG bzw. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie dient. FFH-Gebiete bilden gemeinsam mit den Europäischen Vogelschutzgebieten (-> SPA-Gebieten) das Netzwerk Natura 2000.
Parkpflegewerk
Ein Parkpflegewerk ist ein Instrument der Gartendenkmalpflege. Es gründet auf einer Analyse und Dokumentation eines historischen Gartens, Parks oder Grünanlage und fasst die Maßnahmen zu deren Pflege, Erhalt und ggf. Restaurierung/Wiederherstellung in einer Planung zusammen. Zweck eines Parkpflegewerks ist es , auf Grundlage dieser Informationen unter Einbeziehung allen Beteiligten ein verbindliches Programm für die Pflege, Unterhaltung oder Umgestaltung einer Gartenanlage zu erzielen, das deren Denkmalwert nachhaltig sichert.
-> Leitlinien Parkpflegewerk Gartendenkmale
Park(pflege)seminar
Viele historische Parks und Gärten können nur durch ehrenamtliche Arbeit in ihrer alten Pracht wiederhergestellt und erhalten werden. Unter sachkundiger Anleitung von Gartendenkmalpflegerinnen, -architekten und erfahrenen Gartenmeisterinnen werden in Parkseminaren einzelne Abschnitte in Parks und Gärten gepflegt oder wiederhergerichtet. Abgerundet werden die Seminare mit Rundgängen durch den Park und abendliche Vorträge über die Geschichte, den aktuellen Zustand und über die denkmalpflegerischen Zielstellungen (-> Parkpflegewerk).
-> Informationen Parkseminar
SPA-Gebiet (Abkürzung für Special-Protection-Area)
... ist ein europäisches Schutzgebiet speziell zum Vogelschutz zur Erhaltung der wildlebenden, im europäischen Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten. In der aktuell gültigen Richtlinie 2009/147/EG werden Regelungen zum Schutz, der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vögel, ihrer Eier und Lebensräume getroffen. SPA-Gebiete bilden gemeinsam mit den -> FFH-Gebieten das Netzwerk Natura 2000.